Impressum

Kaiser Veen – Fotografie Werbung Medien GbR nachfolgend nur noch „kaisermedia“

Vertreten durch:
Christian Kaiser und Katharina Veen

Geschäftsanschrift:
Vlämische Straße 15
49688 Lastrup

Erreichbar unter:
Telefon: 04472 / 740 9339
Email: info@kaisermedia.online

Finanzamt Cloppenburg 
USt-Nr: 56/232/15501 



1a) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Kaiser Veen – Fotografie Werbung Medien GbR (im nachfolgenden „kaisermedia“ genannt) und den Auftraggeber*innen abgeschlossenen Verträge. Sie gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.

Abweichende Bedingungen der Auftraggeber*innen, die kaisermedia  nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn kaisermedia  ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1b) kaisermedia  ist jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen während des Auftragsverlaufes sind dem*der Auftraggeber*in unverzüglich mitzuteilen. Widerspricht der*die Auftraggeber*in den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend ihrer Ankündigung wirksam. Widerspricht der*die Auftraggeber*in fristgemäß, so ist kaisermedia  berechtigt den Vertrag zum Inkrafttreten der geänderten Bedingungen zu kündigen.

  1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2a) Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von kaisermedia  weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

2b) Bei Verstoß gegen Punkt 2.1 hat der*die Auftraggeber*in kaisermedia  zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

2c) kaisermedia  überträgt dem*der Auftraggeber*in die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. kaisermedia  bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, dessen Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden. Die jeweiligen Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung durch den*die Auftraggeber*in von kaisermedia  erworben.

2d) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen kaisermedia  und Auftraggeber*in.

2e) kaisermedia  ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber*in zu nennen. Verletzt der*die Auftraggeber*in das Recht auf Namensnennung, ist er*sie verpflichtet, kaisermedia  zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von kaisermedia , bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2f) Will der*die Auftraggeber*in in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von kaisermedia  formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung von kaisermedia .

2g) An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

2h) Der*die Auftraggeber*in erhält kein Miturheberrecht, auch wenn er*sie durch Ratschläge, Ideen oder Anregungen im Schaffungsprozess eingebunden war.

2i) Wenn nicht anders vereinbart, ist es kaisermedia gestattet, bei Fotoshootings entstandene Aufnahmen nach der Kundendurchsicht zu Werbezwecken zu nutzen. Hierzu zählt z.B. das Austellen der Aufnahmen auf Messen, Märkten und in öffentlichen Galerien. Die Darstellung auf eigenen Printprodukten z.B. PVC Banner, Messestand, Roll-Up Displays, Flyer, Aufkleber, Fensterwerbung. Für den Onlinewerbebereich z.B. Facebook und Instagram ist eine gesonderte, schriftliche Genehmigung der*des Kund*in einzuholen.Wird keine Veröffentlichung zu Werbezwecken gewünscht, ist dies schriftlich bei kaisermedia einzureichen unter kaisermedia, Kolpingstraße 28, 49377 Vechta. 

  1. Vergütung

3a) kaisermedia  stellt den Auftraggeber*innen Kostenaufstellungen und Rechnungen aus. Kostenaufstellungen dienen der Information des*der Auftraggeber*in über die für das Auftragsvolumen anfallenden Kosten. Sie können auch Beträge von Dritten enthalten, die in die Auftragsabwicklung eingebunden sind.

3b) Die Zahlungsarten sind „auf Rechnung“ oder „Vorkasse“. Die Zahlungsart ist von der Art des Auftrages abhängig und wir dem*der Auftraggeber*in beim Auftragsgespräch mitgeteilt.

3c) Zahlungsart „auf Rechnung“: Nach dem Erhalt der Arbeit erhält der*die Auftraggeber*in eine Rechnung von kaisermedia . Rechnungsbeträge sind binnen zehn Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung zu begleichen. Barzahlungen werden dem*der Auftraggeber*in nach Erhalt schriftlich quittiert.

3d) Zahlungsart „Vorkasse“: Nach der Datenfreigabe (siehe 4d) erhält der*die Auftraggeber*in eine Kostenaufstellung. Diese Kostenaufstellung enthält, je nach Auftragsart, auch die anfallenden Kosten von Dritten, die in die Auftragsabwicklung eingebunden sind.

3e) Korrekturstufen: Der von kaisermedia genannte Listenpreis für die Auftragsarbeiten beinhaltet zwei sog. „Korrekturstufen“ inklusive. Korrekturstufe 1 ist der erste Korrekturabzug. Der*die Auftraggeber*in ist berechtigt, nach Einsicht einmalig explizit Änderungswünsche am entsprechenden Entwurf anzumelden. Daraufhin ist kaisermedia  zur Erstellung eines weiteren Korrekturabzuges verpflichtet (Korrekturstufe 2). Die korrekte Umsetzung dieser Änderungswünsche ist im in der Kostenaufstellung genannten Betrag inklusive.

3f) Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Der Mindestbetrag für jede weitere Korrekturstufe, die über die Bestimmungen in 3e) hinausgehen, beträgt 30% der ursprünglichen Kosten.

3g) Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch kaisermedia . Das gleiche gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Zweck hinausgehen. Der*die Auftraggeber*in hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung ohne Zustimmung von kaisermedia  erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung vereinbarten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

  1. Bestimmung zur Haftung und Gewährleistung

4a) kaisermedia  haftet nur für Schäden, die von kaisermedia  selbst oder von Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Dies gilt nicht nur für Fehler in der Auftragsbearbeitung und -abwicklung, sondern auch für mögliche Schäden, die an Materialien des Kunden entstehen können. Schadensersatzansprüche wegen beschädigter Materialien, die der Auftraggeber zur Auftragsbearbeitung an kaisermedia  übergeben hat sind nicht zulässig.

4b) Ansprüche des*der Auftraggebers*Auftraggeberin verjähren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

4c) Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf eigene Gefahr und auf Rechnung des*der Auftraggebers*Auftraggeberin.

4d) Vor der Auftragsverarbeitung oder Übergabe erhält der*die Auftraggeber*in einen Korrekturabzug. Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe der darin enthaltenen Entwürfe und Reinzeichnungen übernimmt der*die Auftraggeber*in die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung von kaisermedia  insoweit entfällt.

4e) kaisermedia  haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftragge- ber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

4f) kaisermedia  haftet in keinem Fall für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung.

4g) Der*die Auftraggeber*in ist verpflichtet, die von kaisermedia  erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt unverzüglich untersuchen und eventuelle Mängel mitzuteilen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung von kaisermedia  in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

4h) kaisermedia  haftet nicht für Fehler der Auftraggeber*innen. Seien dies terminliche Verzögerungen, verschleppte Abnahmen oder mit Rechten Dritter belastete Materialien. kaisermedia  ist weder presserechtlich noch urheber- oder wettbewerbsrechtlich für die Verwendung von Inhalten verantwortlich, die der*die Auftraggeber*in liefert. Sollte kaisermedia  durch Dritte wegen solcher Inhalte in Anspruch genommen werden, stellt der*die Auftraggeber*in kaisermedia  von der Haftung frei. Auch eventuell anfallende Rechtsverfolgungskosten werden nicht von kaisermedia  getragen.

4i) Für den Inhalt der von kaisermedia  erstellten Werbemittel (Webseiten, Flyer, Folder, etc.) ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Dies gilt vor allem bei Content Management System (CMS) Webseiten, die von der Auftraggeber*in selbst gepflegt werden.

4j) Für Software Dritter (vor allem Open Source-Software) übernimmt kaisermedia  keinerlei Haftung. Es gelten die jeweiligen Haftungs- und Lizenzbestimmungen der Hersteller.

  1. Gestaltungsfreiheit/Vorlagen

5a) Eine nachträgliche Reklamation wegen künstlerischer Meinungsverschiedenheiten ist ausgeschlossen. Wünscht der*die Auftraggeber*in während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

5b) Der*die Auftraggeber*in versichert, dass er zur Verwendung aller an kaisermedia  übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er*sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der*die Auftraggeber*in kaisermedia  im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der*die Auftraggeber*in nachweist, dass ihn*sie kein Verschulden trifft.

  1. Eigentumsvorbehalt

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rohdaten oder offene Computerdateien.

  1. Bereitstellung von Inhalten

Der*die Auftraggeber*in stellt kaisermedia  die zu integrierenden Inhalte bis zum Auftragsabschluss zur Verfügung, es sei denn, es wird schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen. Die Bereitstellung der Inhalte erfolgt durch den*die Auftraggeber*in in elektronisch verwertbarer Form. kaisermedia  teilt dem Auftraggeber die zur Weiterverarbeitung geeigneten Dateiformate mit. Werden die Vorlagen in anderen Formaten geliefert, sind die Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten.

  1. Vertragsabschluss

8a) Der Vertrag über die Nutzung der Dienste von kaisermedia kommt in der Regel durch konkludente Vereinbarung während des Vorgesräches, mit der Gegenzeichnung eines Werkvertrags, einer Auftragsbestätigung oder einer schriftlichen Beauftragung (z.B. per E-Mail) zustande.

8b) kaisermedia  nennt bei Vertragsabschluss in der Regel einen unverbindlichen Fertigstellungstermin für einen ersten Korrekturabzug. Nach der Druckfreigabe nennt kaisermedia  in der Regel einen unverbindlichen Liefertermin. Dieser Liefertermin ist abhängig von den Lieferbedingungen der Partnerdruckereien. Der*die Auftraggeber*in kann keine Rechte gegenüber kaisermedia  geltend machen, falls es aus technischen oder organisatorischen Gründen zu einer Verzögerung kommt. Wenn der*die Auftraggeber*in benötigte Unterlagen oder Materialien nicht rechtzeitig einreicht, so verliert der Fertigstellungstermin seine Gültigkeit. Für Verzögerungen, an denen kaisermedia  schuldfrei ist, kann kaisermedia  nicht haftbar gemacht werden. Der*die Auftraggeber*in ist bei Fällen höherer Gewalt nicht berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder kaisermedia  für entstandenen Schaden zur Verantwortung zu ziehen bzw. haftbar zu machen.

  1. Kündigung

kaisermedia  kann Dienstleistungen kündigen oder nicht durchführen, wenn diese insbesondere gegen die unter 10b) genannten Punkte verstoßen

  1. Pflichten des*der Auftraggeber*in

10a) Der*die Auftraggeber*in verpflichtet sich zur Einhaltung geltender Gesetze, insbesondere Strafrechts, des Datenschutzes, des Persönlichkeitsrechts, des Fernmelderechts und des Wettbewerbsrechts.

10b) Folgende Inhalte dürfen nicht verbreitet werden:

– Rassen- und glaubensdiskriminierende Inhalte

– Aufrufe zur Gewalt

– geschlechtsdiskriminierende Inhalte

– Anleitung, Anstiftung und Förderung zu strafbarem Verhalten

– Unsittliche, pornografische Inhalte

  1. Datenschutz

11a) kaisermedia  ist berechtigt die Kontaktdaten des Kunden maschinell zu verarbeiten.

11b) Dem*der Auftraggeber*in ist es strikt untersagt Schriftstücke, wie zum Beispiel Angebote, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen von kaisermedia  an Dritte in irgendeiner Form weiterzuleiten. Dies gilt besonders in Bezug auf die Weiterleitung an andere Werbeagenturen oder Mediengestalter*innen.

  1. Schlussbestimmungen

12a) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Cloppenburg.

12b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12c) Allgemeine Geschäftsbedingungen des*der Auftraggeberin werden nicht Vertragsbestandteil.

12d) Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Diese AGBs sind gültig ab 2012.

Für Anfragen erreichen Sie uns unter der

E-Mail-Adresse: info@kaisermedia.online

Telefonnummer: 04472 / 740 9339